FUL-Infos Vertragsnaturschutz
Kooperation von
Naturschutz und Landwirtschaft
FUL
Informationen zum Förderprogramm
Umweltschonende Landbewirtschaftung
- Programmteile des Ministeriums für Umwelt und Forsten -
Naturschutz und Landwirtschaft
Extensivierung und Erhaltung ausgewählter Dauergrünlandflächen
- Grünlandvariante 2 - Programmteil V Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung von ausgewählten Grünlandflächen durch jährliche Mahd und/oder Beweidung Bewirtschaftungsauflagen:
- Grundsätzlicher Verzicht auf Düngung
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel auf der Fläche (Sonderregelung bei Jungbäumen)
- Begrenzung der Beweidungsdichte auf 1,0 RGV/ha im Jahresdurchschnitt
- Beweidung nicht vor dem 1. Juni (in Höhenlagen ab 400 m über NN ab 15. Juni)
- Mahd nicht vor dem 15. Juni (in Höhenlagen ab 400 m über NN ab 1. Juli)
- Verzicht auf Ent- bzw. Bewässerungsmaßnahmen oder Veränderungen des Bodenreliefs
- Einhaltung weiterer standortspezifischer Bewirtschaftungsauflagen in abgrenzbaren Teilbereichen nach Absprache
- Anlage ökologisch wertvoller Strukturen (Hochstammobstbäume, -laubbäume, Sträucher, Hecken, Lesesteinhaufen und -riegel etc.) nach Absprache
- abweichende Sonderregelungen nach vorhergehender fachlicher Begutachtung
Vertragsdauer: 5-10 Jahre
jährliche Förderprämie: 400,-- DM/ha
zusätzlich einmalige Prämien für Sonderleistungen:
Pflanzung von
- Hochstammobst/ -laubbäumen 60,-- DM/Stück
- Sträuchern 12,-- DM/Stück
Anlage von Lesesteinhaufen/ -riegel 50,-- DM/Stück
Erhaltung, Pflege und Neuanlage von StreuobstwiesenGrünlandvariante 3 - Programmteil VI
Gefördert wird die Erhaltung, Pflege und Neuanlage extensiv zu nutzender Streuobstwiesen auf ausgewählten Flächen Bewirtschaftungsauflagen:
- Verzicht auf mineralische und chemisch-synthetische Dünger
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel außer Wundverschlußmittel und Leimringen (Sonderregelung bei Jungbäumen)
- Neupflanzungen ausschließlich unter Verwendung regionaltypischer, an die örtlichen Boden- und Klimaverhältnisse angepaßter Hochstamm-Obstsorten (Stammhöhe: mind. 1,6 m)
- Eingangsbestand bei Streuobst-Altanlagen:
- mind. 15 Bäume/ha;
- ggf. Verpflichtung zur Ergänzungspflanzung
- Bestandsdichte bei Neuanlagen pro Hektar:
- mind. 35, max. 60 Bäume
- (auf Nordhängen mind. 25, max. 35 Bäume)
- Verpflichtung zur Erhaltungspflege der Bäume
- Lagerung von Totholz in Bestandsnähe
- Bewirtschaftung des Grünlandes wie bei Grünlandvariante 2
- Anlage von Steinhaufen und Anpflanzung von Hecken und Sträuchern nach Absprache
- abweichende Sonderregelungen nach vorhergehender fachlicher Begutachtung
Vertragsdauer: 5-10 Jahre (bei Neuanlage 10 Jahre)
jährliche Förderprämie: 600,-- DM/ha zusätzlich und einmalig:
- bei Pflanzung von Hochstamm-Obstbäumen 60,-- DM/Baum
- bei notwendigem Sanierungsschnitt an Altbäumen 50,-- DM/Hochstamm-Obstbaum
- weitere Prämien für Sonderleistungen wie bei Grünlandvariante 2
Einführung und Beibehaltung der Anlage von Ackerrandstreifen Programmteil X
Gefördert wird dieAnlage und extensive Bewirtschaftung von Randstreifen auf ausgewählten Ackerflächen Bewirtschaftungsauflagen:
- Anlage von 5 - 12 m breiten Randstreifen (in Ausnahmen auch ganze Flurstücke)
- Aussaat von Sommer- oder Wintergetreide bzw. Verzicht auf jegliche Einsaat (höchstens jedes 2. Jahr)
- Aussaatstärke bei Getreideeinsaat höchstens 50% des ortsüblichen Wertes, d.h. 200 Körner pro m
- Späte Stoppelbearbeitung nach Vereinbarung
- Verzicht auf Düngung (auch Kalkung) und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Ausnahmen bei Obstbaumpflanzungen)
- Verzicht auf mechanische Unkrautbekämpfung
- Anlage von Lesesteinhaufen und -riegeln, Anpflanzung von Bäumen, Hochstammobstbäumen, Sträuchern oder Hecken nach Absprache
Vertragsdauer: 5-10 Jahre
jährliche Förderprämie: 1.300,-- DM/ha
zusätzlich einmalige Prämien für Sonderleistungen wie bei Grünlandvariante 2
Stilllegung und Pflege ausgewählter Ackerflächen
10 jährige ökologische Ackerflächenstillegung - Programmteil XIII
Gefördert wird die Stilliegung und Pflege von ausgewählten Ackerflächen Bewirtschaftungsauflagen:
- Umwandlung von Ackerland in Grünland
- Verzicht auf Düngung
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
- Pflege durch Beweidung, Mahd mit Entfernung des Schnittgutes oder als gelenkte (mit Pflegemaßnahmen) oder ungelenkte (ohne Pflegemaßnahmen) Sukzession
- Einhaltung weiterer standortspezifischer Bewirtschaftungsauflagen
- Sonderregelungen nach fachlicher Begutachtung
- Anlage ökologisch wertvoller Strukturen (Bäume, Sträucher, Hecken etc.)
Vertragsdauer: 10 Jahre
jährliche Förderprämie:
- für private Grundstücksbesitzer 200,-- DM bzw. 350,-- DM/ha
- für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen 600,-- DM bis 1.000,-- DM/ha
zusätzliche Prämien für:
besondere Pflegemaßnahmen auf ausgewählten Sonderstandorten nach vorhergehender fachlicher Begutachtung sowie weitere programmspezifische Sonderleistungen nach Absprache
Das Programm wird vordringlich in Rheinhessen, der Vorderpfalz, im Mittelrheinbecken und den unmittelbar angrenzenden Höhengebieten angeboten. Die Flächenauswaht erfolgt auf der Grundlage ciner Zielflächenkartierung, die bei den jeweils betroffenen Kreis- und Stadtverwaltungen eingesehen werden kann.
FUL-Beraterteam (Beraterteam Vertragsnaturschutz) Aufgaben und Leistungen Das FUL-Beraterteam übernimmt wesentliche Moderations- und Vermittlungstätigkeiten zwischen den Partnern im Vertragsnaturschutz und stellt damit sicher, daß die Programme mit der erforderlichen fachlichen Qualität umgesetzt werden.
Zu den Aufgaben und Leistungen des FUL-Beraterteams gehören unter anderem:
- Begutachtung der beantragten Flächen
- Erarbeitung von Pflegevorschlägen und deren Abstimmung mit den Bewirtschaftern
- Durchführung der Erfolgskontrolle sowie deren Dokumentation
- Kontrolle der Bewirtschaftungsauflagen
- Abstimmung mit anderen Naturschutzprogrammen und Initiativen
- Beratung und Unterstützung der Antragsteller
- fachliche Prüfung von Sonderregelungen
- Durchführung von Informationsveranstaltungen vor Ort
- Organisation von Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen
- Unterstützung von Vermarktungsinitiativen
Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Bearbeitung: Inge Unkel, Rolf Hagebölling, Ludwig Theisen, Ralph Fiedler
Ministerium für Umwelt und Forsten, Mainz
Stand: Juli 2000