Vertragsnaturschutz

FUL-Infos

Vertragsnaturschutz

Kooperation von

Naturschutz und Landwirtschaft

FUL

Informationen zum Förderprogramm

Umweltschonende Landbewirtschaftung

- Programmteile des Ministeriums für Umwelt und Forsten -

Naturschutz und Landwirtschaft

Extensivierung und Erhaltung ausgewählter Dauergrünlandflächen

- Grünlandvariante 2 - Programmteil V

Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung von ausgewählten Grünlandflächen durch jährliche Mahd und/oder Beweidung

Bewirtschaftungsauflagen:

    • Grundsätzlicher Verzicht auf Düngung

    • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel auf der Fläche (Sonderregelung bei Jungbäumen)

    • Begrenzung der Beweidungsdichte auf 1,0 RGV/ha im Jahresdurchschnitt

    • Beweidung nicht vor dem 1. Juni (in Höhenlagen ab 400 m über NN ab 15. Juni)

    • Mahd nicht vor dem 15. Juni (in Höhenlagen ab 400 m über NN ab 1. Juli)

    • Verzicht auf Ent- bzw. Bewässerungsmaßnahmen oder Veränderungen des Bodenreliefs

    • Einhaltung weiterer standortspezifischer Bewirtschaftungsauflagen in abgrenzbaren Teilbereichen nach Absprache

    • Anlage ökologisch wertvoller Strukturen (Hochstammobstbäume, -laubbäume, Sträucher, Hecken, Lesesteinhaufen und -riegel etc.) nach Absprache

    • abweichende Sonderregelungen nach vorhergehen­der fachlicher Begutachtung

Vertragsdauer: 5-10 Jahre

jährliche Förderprämie: 400,-- DM/ha

zusätzlich einmalige Prämien für Sonderleistungen:

Pflanzung von

    • Hochstammobst/ -laubbäumen 60,-- DM/Stück

    • Sträuchern 12,-- DM/Stück

Anlage von Lesesteinhaufen/ -riegel 50,-- DM/Stück

Erhaltung, Pflege und Neuanlage von Streuobstwiesen

Grünlandvariante 3 - Programmteil VI

Gefördert wird die Erhaltung, Pflege und Neuan­lage extensiv zu nutzender Streuobstwiesen auf ausgewählten Flächen

Bewirtschaftungsauflagen:

    • Verzicht auf mineralische und chemisch-synthetische Dünger

    • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel außer Wund­verschlußmittel und Leimringen (Sonderregelung bei Jungbäumen)

    • Neupflanzungen ausschließlich unter Verwendung regionaltypischer, an die örtlichen Boden- und Klimaverhältnisse angepaßter Hochstamm-Obstsorten (Stammhöhe: mind. 1,6 m)

    • Eingangsbestand bei Streuobst-Altanlagen:

      • mind. 15 Bäume/ha;

      • ggf. Verpflichtung zur Ergänzungspflanzung

      • Bestandsdichte bei Neuanlagen pro Hektar:

      • mind. 35, max. 60 Bäume

      • (auf Nordhängen mind. 25, max. 35 Bäume)

    • Verpflichtung zur Erhaltungspflege der Bäume

    • Lagerung von Totholz in Bestandsnähe

    • Bewirtschaftung des Grünlandes wie bei Grünlandvariante 2

    • Anlage von Steinhaufen und Anpflanzung von Hecken und Sträuchern nach Absprache

    • abweichende Sonderregelungen nach vorhergehender fachlicher Begutachtung

Vertragsdauer: 5-10 Jahre (bei Neuanlage 10 Jahre)

jährliche Förderprämie: 600,-- DM/ha zusätzlich und einmalig:

    • bei Pflanzung von Hochstamm-Obstbäumen 60,-- DM/Baum

    • bei notwendigem Sanierungsschnitt an Altbäumen 50,-- DM/Hochstamm-Obstbaum

    • weitere Prämien für Sonderleistungen wie bei Grünlandvariante 2

Einführung und Beibehaltung der Anlage von Ackerrandstreifen

Programmteil X

Gefördert wird dieAnlage und extensive Bewirt­schaftung von Randstreifen auf ausgewählten Ackerflächen

Bewirtschaftungsauflagen:

    • Anlage von 5 - 12 m breiten Randstreifen (in Ausnahmen auch ganze Flurstücke)

    • Aussaat von Sommer- oder Wintergetreide bzw. Verzicht auf jegliche Einsaat (höchstens jedes 2. Jahr)

    • Aussaatstärke bei Getreideeinsaat höchstens 50% des ortsüblichen Wertes, d.h. 200 Körner pro m

    • Späte Stoppelbearbeitung nach Vereinbarung

    • Verzicht auf Düngung (auch Kalkung) und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Ausnahmen bei Obstbaumpflanzungen)

    • Verzicht auf mechanische Unkrautbekämpfung

    • Anlage von Lesesteinhaufen und -riegeln, Anpflanzung von Bäumen, Hochstammobstbäu­men, Sträuchern oder Hecken nach Absprache

Vertragsdauer: 5-10 Jahre

jährliche Förderprämie: 1.300,-- DM/ha

zusätzlich einmalige Prämien für Sonderleistungen wie bei Grünlandvariante 2

Stilllegung und Pflege ausgewählter Ackerflächen

10 jährige ökologische Ackerflächenstillegung - Programmteil XIII

Gefördert wird die Stilliegung und Pflege von aus­gewählten Ackerflächen

Bewirtschaftungsauflagen:

    • Umwandlung von Ackerland in Grünland

    • Verzicht auf Düngung

    • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel

    • Pflege durch Beweidung, Mahd mit Entfernung des Schnittgutes oder als gelenkte (mit Pflegemaßnahmen) oder ungelenkte (ohne Pflegemaßnahmen) Sukzession

    • Einhaltung weiterer standortspezifischer Bewirt­schaftungsauflagen

    • Sonderregelungen nach fachlicher Begutachtung

    • Anlage ökologisch wertvoller Strukturen (Bäume, Sträucher, Hecken etc.)

Vertragsdauer: 10 Jahre

jährliche Förderprämie:

    • für private Grundstücksbesitzer 200,-- DM bzw. 350,-- DM/ha

    • für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen 600,-- DM bis 1.000,-- DM/ha

zusätzliche Prämien für:

besondere Pflegemaßnahmen auf ausgewählten Sonderstandorten nach vorhergehender fachlicher Begut­achtung sowie weitere programmspezifische Sonderleistungen nach Absprache

Das Programm wird vordringlich in Rheinhessen, der Vorderpfalz, im Mittelrheinbecken und den unmittelbar angrenzenden Höhengebieten angeboten. Die Flächenauswaht erfolgt auf der Grundlage ciner Zielflächenkartierung, die bei den jeweils betroffenen Kreis- und Stadtverwaltungen einge­sehen werden kann.

FUL-Beraterteam (Beraterteam Vertragsnaturschutz)

Aufgaben und Leistungen

Das FUL-Beraterteam übernimmt wesentliche Moderations- und Vermittlungstätigkeiten zwischen den Partnern im Vertragsnaturschutz und stellt damit sicher, daß die Programme mit der erforderlichen fachlichen Qualität umgesetzt werden.

Zu den Aufgaben und Leistungen des FUL-Berater­teams gehören unter anderem:

    • Begutachtung der beantragten Flächen

    • Erarbeitung von Pflegevorschlägen und deren Abstimmung mit den Bewirtschaftern

    • Durchführung der Erfolgskontrolle sowie deren Dokumentation

    • Kontrolle der Bewirtschaftungsauflagen

    • Abstimmung mit anderen Naturschutzprogrammen und Initiativen

    • Beratung und Unterstützung der Antragsteller

    • fachliche Prüfung von Sonderregelungen

    • Durchführung von Informationsveranstaltungen vor Ort

    • Organisation von Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen

    • Unterstützung von Vermarktungsinitiativen

Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

Bearbeitung: Inge Unkel, Rolf Hagebölling, Ludwig Theisen, Ralph Fiedler

Ministerium für Umwelt und Forsten, Mainz

Stand: Juli 2000