Vertragsnaturschutz
FUL-Infos
Vertragsnaturschutz
Kooperation von
Naturschutz und Landwirtschaft
FUL
Informationen zum Förderprogramm
Umweltschonende Landbewirtschaftung
- Programmteile des Ministeriums für Umwelt und Forsten -
Naturschutz und Landwirtschaft
Extensivierung und Erhaltung ausgewählter Dauergrünlandflächen
- Grünlandvariante 2 - Programmteil V
Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung von ausgewählten Grünlandflächen durch jährliche Mahd und/oder Beweidung
Bewirtschaftungsauflagen:
Grundsätzlicher Verzicht auf Düngung
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel auf der Fläche (Sonderregelung bei Jungbäumen)
Begrenzung der Beweidungsdichte auf 1,0 RGV/ha im Jahresdurchschnitt
Beweidung nicht vor dem 1. Juni (in Höhenlagen ab 400 m über NN ab 15. Juni)
Mahd nicht vor dem 15. Juni (in Höhenlagen ab 400 m über NN ab 1. Juli)
Verzicht auf Ent- bzw. Bewässerungsmaßnahmen oder Veränderungen des Bodenreliefs
Einhaltung weiterer standortspezifischer Bewirtschaftungsauflagen in abgrenzbaren Teilbereichen nach Absprache
Anlage ökologisch wertvoller Strukturen (Hochstammobstbäume, -laubbäume, Sträucher, Hecken, Lesesteinhaufen und -riegel etc.) nach Absprache
abweichende Sonderregelungen nach vorhergehender fachlicher Begutachtung
Vertragsdauer: 5-10 Jahre
jährliche Förderprämie: 400,-- DM/ha
zusätzlich einmalige Prämien für Sonderleistungen:
Pflanzung von
Hochstammobst/ -laubbäumen 60,-- DM/Stück
Sträuchern 12,-- DM/Stück
Anlage von Lesesteinhaufen/ -riegel 50,-- DM/Stück
Erhaltung, Pflege und Neuanlage von Streuobstwiesen
Grünlandvariante 3 - Programmteil VI
Gefördert wird die Erhaltung, Pflege und Neuanlage extensiv zu nutzender Streuobstwiesen auf ausgewählten Flächen
Bewirtschaftungsauflagen:
Verzicht auf mineralische und chemisch-synthetische Dünger
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel außer Wundverschlußmittel und Leimringen (Sonderregelung bei Jungbäumen)
Neupflanzungen ausschließlich unter Verwendung regionaltypischer, an die örtlichen Boden- und Klimaverhältnisse angepaßter Hochstamm-Obstsorten (Stammhöhe: mind. 1,6 m)
Eingangsbestand bei Streuobst-Altanlagen:
mind. 15 Bäume/ha;
ggf. Verpflichtung zur Ergänzungspflanzung
Bestandsdichte bei Neuanlagen pro Hektar:
mind. 35, max. 60 Bäume
(auf Nordhängen mind. 25, max. 35 Bäume)
Verpflichtung zur Erhaltungspflege der Bäume
Lagerung von Totholz in Bestandsnähe
Bewirtschaftung des Grünlandes wie bei Grünlandvariante 2
Anlage von Steinhaufen und Anpflanzung von Hecken und Sträuchern nach Absprache
abweichende Sonderregelungen nach vorhergehender fachlicher Begutachtung
Vertragsdauer: 5-10 Jahre (bei Neuanlage 10 Jahre)
jährliche Förderprämie: 600,-- DM/ha zusätzlich und einmalig:
bei Pflanzung von Hochstamm-Obstbäumen 60,-- DM/Baum
bei notwendigem Sanierungsschnitt an Altbäumen 50,-- DM/Hochstamm-Obstbaum
weitere Prämien für Sonderleistungen wie bei Grünlandvariante 2
Einführung und Beibehaltung der Anlage von Ackerrandstreifen
Programmteil X
Gefördert wird dieAnlage und extensive Bewirtschaftung von Randstreifen auf ausgewählten Ackerflächen
Bewirtschaftungsauflagen:
Anlage von 5 - 12 m breiten Randstreifen (in Ausnahmen auch ganze Flurstücke)
Aussaat von Sommer- oder Wintergetreide bzw. Verzicht auf jegliche Einsaat (höchstens jedes 2. Jahr)
Aussaatstärke bei Getreideeinsaat höchstens 50% des ortsüblichen Wertes, d.h. 200 Körner pro m
Späte Stoppelbearbeitung nach Vereinbarung
Verzicht auf Düngung (auch Kalkung) und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Ausnahmen bei Obstbaumpflanzungen)
Verzicht auf mechanische Unkrautbekämpfung
Anlage von Lesesteinhaufen und -riegeln, Anpflanzung von Bäumen, Hochstammobstbäumen, Sträuchern oder Hecken nach Absprache
Vertragsdauer: 5-10 Jahre
jährliche Förderprämie: 1.300,-- DM/ha
zusätzlich einmalige Prämien für Sonderleistungen wie bei Grünlandvariante 2
Stilllegung und Pflege ausgewählter Ackerflächen
10 jährige ökologische Ackerflächenstillegung - Programmteil XIII
Gefördert wird die Stilliegung und Pflege von ausgewählten Ackerflächen
Bewirtschaftungsauflagen:
Umwandlung von Ackerland in Grünland
Verzicht auf Düngung
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
Pflege durch Beweidung, Mahd mit Entfernung des Schnittgutes oder als gelenkte (mit Pflegemaßnahmen) oder ungelenkte (ohne Pflegemaßnahmen) Sukzession
Einhaltung weiterer standortspezifischer Bewirtschaftungsauflagen
Sonderregelungen nach fachlicher Begutachtung
Anlage ökologisch wertvoller Strukturen (Bäume, Sträucher, Hecken etc.)
Vertragsdauer: 10 Jahre
jährliche Förderprämie:
für private Grundstücksbesitzer 200,-- DM bzw. 350,-- DM/ha
für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen 600,-- DM bis 1.000,-- DM/ha
zusätzliche Prämien für:
besondere Pflegemaßnahmen auf ausgewählten Sonderstandorten nach vorhergehender fachlicher Begutachtung sowie weitere programmspezifische Sonderleistungen nach Absprache
Das Programm wird vordringlich in Rheinhessen, der Vorderpfalz, im Mittelrheinbecken und den unmittelbar angrenzenden Höhengebieten angeboten. Die Flächenauswaht erfolgt auf der Grundlage ciner Zielflächenkartierung, die bei den jeweils betroffenen Kreis- und Stadtverwaltungen eingesehen werden kann.
FUL-Beraterteam (Beraterteam Vertragsnaturschutz)
Aufgaben und Leistungen
Das FUL-Beraterteam übernimmt wesentliche Moderations- und Vermittlungstätigkeiten zwischen den Partnern im Vertragsnaturschutz und stellt damit sicher, daß die Programme mit der erforderlichen fachlichen Qualität umgesetzt werden.
Zu den Aufgaben und Leistungen des FUL-Beraterteams gehören unter anderem:
Begutachtung der beantragten Flächen
Erarbeitung von Pflegevorschlägen und deren Abstimmung mit den Bewirtschaftern
Durchführung der Erfolgskontrolle sowie deren Dokumentation
Kontrolle der Bewirtschaftungsauflagen
Abstimmung mit anderen Naturschutzprogrammen und Initiativen
Beratung und Unterstützung der Antragsteller
fachliche Prüfung von Sonderregelungen
Durchführung von Informationsveranstaltungen vor Ort
Organisation von Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen
Unterstützung von Vermarktungsinitiativen
Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Bearbeitung: Inge Unkel, Rolf Hagebölling, Ludwig Theisen, Ralph Fiedler
Ministerium für Umwelt und Forsten, Mainz
Stand: Juli 2000